Jeder Kunde, der bei Adrialin bucht, erhält einen Sicherungsschein zur Absicherung des eingezahlten Geldes.
Der Sicherungsschein wird von der R+V Versicherung AG ausgestellt. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Adrialin oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen garantiert die R+V Versicherung AG dem Kunden:
die Rückerstattung des vollen Reisepreises, soweit Reiseleistungen ausfallen und
die Rückerstattung der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise
WICHTIG:Laut §§651 k BGB sind Reiseveranstalter seit 1994 verpflichtet Sicherungsscheine auszuhändigen.
Sie sollten grundsätzlich nicht bei Reiseveranstaltern buchen, die keine Sicherungsscheine ausstellen. Diese verhalten sich gesetzeswidrig
Anbieter, die darauf verweisen, dass Sie nur Reisevermittler sind und deshalb keine Sicherungsscheine ausstellen oder dass das Anbieten von Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht insolvenzabsicherungspflichtig ist, versuchen sich in den meisten Fällen lediglich der Pflicht der Insolvenzabsicherung zu entziehen.
Wenn Sie bereits bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, der Ihnen keinen Sicherungsschein ausgestellt hat, haben Sie das Recht von der Reise zurückzutreten und sich Ihr bereits eingezahltes Geld unverzüglich wieder auszahlen zu lassen.